Wahl·recht für alle?

Zeichnung Wahlrecht für alle


Am 26. Mai 2019 ist Kommunal·wahl
und Europa·wahl.
Bei der Kommunal∙wahl dürfen
alle Menschen ab 16 Jahren wählen.
Bei der Europa∙wahl dürfen
nicht alle Menschen wählen.

Einfach Heidelberg erklärt:
• wer nicht wählen darf
• warum das so ist
 
GrundgesetzEigentlich steht im Grund·gesetz
von Deutschland:
Alle Menschen in Deutschland dürfen wählen.
Man muss dazu:
• 18 Jahre alt sein
• einen deutschen Pass haben
Bei der Kommunal∙wahl in Baden-Württemberg dürfen Menschen wählen, die 16 Jahre alt sind.
 
Es gab aber Aus∙nahmen:
Manche Menschen mit einer Behinderung durften nicht wählen.
In Deutschland sind das fast 80.000 Menschen.
Auch in Heidelberg durfte 1 Person nicht wählen.
 
Die meisten Menschen davon haben eine geistige Behinderung.
Viele Personen haben einen Betreuer in allen Angelegenheiten.
Man kann auch sagen: einen Betreuer für alles.
 
Mann hilft einer Frau beim UnterschreibenDas heißt: Der Betreuer kümmert sich
für die Person um alles.
Zum Beispiel:
• zur Bank gehen
• Verträge unter∙schreiben.
Das nennt man: voll∙betreut.
 
 
 
Personen mit Voll∙betreeuung dürfen dann nicht wählen.
Sie sind von der Wahl aus∙geschlossen.
In schwerer Sprache heißt das: Wahlrechts∙ausschluss
 
DemonstrationViele Menschen finden das ungerecht.
Sie haben sich beim Bundes·verfassungs·gericht beschwert.
Sie haben demonstriert.
Sie sagen:
Niemand darf in Deutschland von der Wahl
aus∙geschlossen werden!
Alle sollen wählen dürfen!
 
Gebäude vom Bundesverfassungsgericht Im März hat das Bundes·verfassungs·gericht entschieden:
Die Demonstranten haben Recht.
Niemand darf von der Wahl
aus·geschlossen werden.
Im Grund·gesetz steht:
Alle Menschen dürfen wählen.
Wählen soll für alle erlaubt sein.
 
Das Bundes·verfassungs·gericht sagt:
Auch Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen.
Auch Menschen mit einem Betreuer für alles sollen wählen dürfen.
Die Politiker*innen müssen sich darum kümmern.
 
In Baden-Württemberg haben sich die Politiker*innen darum gekümmert.
Die Landes·regierung hat eine neue Regel gemacht.
 
Wahl·urneDie neue Regel sagt:
Bei der Kommunal·wahl in Baden-Württemberg dürfen alle Menschen wählen.
Auch Menschen mit einem Betreuer für alles
dürfen in Baden-Württemberg jetzt wählen!
 
 
 
 
Aber:
Für das Wahl·recht bei der Europa·wahl ist die Bundes·regierung zuständig.
Die Bundes·regierung kann das Gesetz ändern.
Dann dürfen bei der Europa·wahl auch alle Menschen wählen
 
Stift und WahlkreuzDie Bundes·regierung will sich aber erst im Sommer darum kümmern.
Dann ist die Europa·wahl schon vorbei.
Das bedeutet:
Bei der Europa·wahl im Mai dürfen
noch nicht alle wählen.
 
 
 
Viele Menschen sagen aber:
Das Wahl·recht für alle Menschen soll schneller kommen!
Auch bei der Europa·wahl sollen alle Menschen wählen dürfen!
 
Achtung: Aktueller Hinweis vom 15. April!
Es gibt Neuigkeiten.
Auch bei der Europa·wahl im Mai dürfen Menschen mit Voll·betreuung wählen.
Das hat das Bundes·verfassungs·gericht am 15. April entschieden.
 
Mehr Infos über die Europa·wahl in Leichter Sprache: Hier klicken!
 
Am 26. Mai ist auch Kommunal·wahl.
Einfach Heidelberg hat einen Film gemacht.
In dem Film erklären wir in Leichter Sprache: So funktioniert die Kommunal·wahl.
Sie können den Film hier an·schauen:
 

Mehr Infos über die Kommunal·wahl in Leichter Sprache: Hier klicken!
 
Dieser Text ist von Johanna Ufermann, Isabell Pfeufer, Jessica Köninger, Rosemarie Schnappe und Anne.
Die Zeichnung ist von Stephan Kaiser.
Die Bilder sind von Jörg Farys – Gesellschaftsbilder.de, Andi Weiland – Gesellschaftsbilder.de, Wolfgang Mücke – fotolia.com, Christian Schwier – fotolia.com, Konstantin Drescher und Reisefreiheit_eu – Pixabay.com.
 
Dieser Text ist vom 27. März 2019.
 

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