Wahlrechts∙ausschluss

Das Wort Wahlrechts·ausschluss besteht aus zwei Wörtern. Das erste Wort ist Wahlrecht. Das zweite Wort ist Ausschluss. Wahlrecht bedeutet: Alle Menschen dürfen wählen. Ausschluss bedeutet: Manche Menschen dürfen nicht wählen. Manche Menschen haben also kein Wahl·recht. Sie sind von der Wahl aus·geschlossen. Sie dürfen nicht wählen.

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